Mit einer Patientenverfügung wird im Voraus schriftlich festgehalten, welchen medizinischen Massnahmen die betroffene Person zustimmt und welche sie ablehnt.
Über die untenstehenden Links kannst du dich beim FMH - dem Berufsverband der Schweizer Ärztinnen und Ärzte - informieren und Formulare bestellen oder herunterladen.
Link für die Patientenverfügung
Mit einem Vorsorgeauftrag kann jede urteilsfähige Person sicherstellen, dass eine Person seines Vertrauens die notwendigen Angelegenheiten für ihn erledigen kann.
Dein Vorsorgeauftrag tritt in Kraft, wenn du handlungs- oder urteilsunfähig ist – und umfasst deine höchstpersönlichen Rechte.
Link für den Vorsorgeauftrag
Dezember - Beggerieder Adventsfenster
Sa 07. Dez - Kaffeestube Samichlais
Do 12. Dez - Adventsbrunch